Satzung

Die Satzung von Selbsthilfe Äthiopien e.V. bildet die Grundlage unserer Arbeit und definiert Ziele, Struktur und Organisation des Vereins.

Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Hilfe zur Selbsthilfe Äthiopien“ und hat seinen Sitz in Berlin.
Er ist im Vereinsregister eingetragen und arbeitet auf Grundlage eines kalenderjährlichen Geschäftsjahres.

Zweck des Vereins

Selbsthilfe Äthiopien e.V. verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Ziel des Vereins ist es, nachhaltige Lösungen für soziale und wirtschaftliche Herausforderungen zu entwickeln – insbesondere in Äthiopien. Dazu gehören:

  • Entwicklung und Umsetzung von Selbsthilfeprojekten
  • Förderung von Bildung und gesellschaftlicher Entwicklung
  • Unterstützung von Menschen in Notlagen
  • Austausch und Vermittlung von Wissen und Erfahrungen
  • Förderung von Integration und kulturellem Austausch
  • Unterstützung von Geflüchteten durch Beratung und Begleitung

Der Vereinszweck wird insbesondere durch Projekte vor Ort sowie durch Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland verwirklicht.

Selbstlosigkeit

Der Verein arbeitet selbstlos und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.

  • Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden
  • Mitglieder erhalten keine finanziellen Zuwendungen
  • Es dürfen keine unverhältnismäßigen Vergütungen gezahlt werden

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

  • Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung
  • Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres möglich
  • Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn gegen die Interessen des Vereins verstoßen wird

Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • Vorsitzende/r
  • Schriftführer/in
  • Schatzmeister/in

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt, führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitz hat dabei die zentrale Leitungsfunktion und ist zur Vertretung des Vereins berechtigt.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Organ des Vereins.

  • Sie findet mindestens einmal jährlich statt
  • Sie entscheidet über wichtige Angelegenheiten wie Jahresberichte, Entlastung des Vorstands und Satzungsänderungen
  • Sie wählt den Vorstand

Zusätzlich können außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.

Beschlüsse

Beschlüsse werden in Mitgliederversammlungen gefasst und schriftlich dokumentiert.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.

Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Organisation, die es ausschließlich für ähnliche Zwecke zu verwenden hat.

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